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Pflanzenstärkungsmittel: Wirkung, Rechtslage und Unterschied zum Pflanzenschutz

Zuletzt geprüft: Lesezeit: 7 Min.Von der samen.de Redaktion
Kurz & knappDie Antwort in 20 Sekunden
  • Pflanzenstärkungsmittel dienen der allgemeinen Gesunderhaltung von Pflanzen oder ihrem Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen.
  • Sie brauchen keine Zulassung, müssen aber vor dem Inverkehrbringen dem BVL mitgeteilt werden.
  • Die Listung setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus, und die Unbedenklichkeit wird nicht wie bei Pflanzenschutzmitteln durch Studien überprüft.
  • Mikrobielle Präparate, Algenextrakte, Humin- und Fulvosäuren und silikathaltige Mittel setzen an unterschiedlichen Stellen an.
  • Für den Bio-Garten prüfst du die Öko-Zulässigkeit des konkreten Mittels zusätzlich.
Ein Gärtner besprüht mit einem Handsprühgerät grüne Pflanzen im Freiland.
Foto: Gustavo Fring · Pexels License · Quelle ↗

Viele Pflanzenstärkungsmittel werden damit beworben, dass sie die Abwehrkräfte deiner Pflanzen stärken. Für die Listung als Pflanzenstärkungsmittel muss das niemand nachweisen. Ich drehe deshalb jede Flasche um, bevor ich sie kaufe, und lese zuerst das Etikett. Wer weiß, wie diese Mittel wirken können und wie das Recht sie einordnet, prüft Werbeversprechen nüchterner und verwechselt sie nicht mit Pflanzenschutzmitteln.

Was Pflanzenstärkungsmittel sind

Pflanzenstärkungsmittel dienen der allgemeinen Gesunderhaltung von Pflanzen oder ihrem Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen. Nichtparasitär heißt, dass die Belastung nicht von einem Schaderreger oder Schädling ausgeht. Pflanzenschutzmittel zielen dagegen auf Schaderreger und Schädlinge. Rechtlich gehören beide Gruppen zum Pflanzenschutzrecht, doch ihr Weg in den Handel unterscheidet sich deutlich.

Häufig liest du, Pflanzenstärkungsmittel aktivierten das Immunsystem der Pflanze. Ob ein einzelnes Mittel das leistet, prüft bei der Listung niemand, denn sie setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus. Mehr verraten die Wirkwege der einzelnen Mittelgruppen.

Wie Pflanzenstärkungsmittel wirken können

Die Mittelgruppen setzen an verschiedenen Stellen an. Silikathaltige Pflanzenstärkungsmittel etwa können die Zellwände stärken, andere Gruppen wirken über die Wurzel oder über die Nährstoffverfügbarkeit im Boden. Einen Überblick, wie sich die einzelnen Arten natürlicher Pflanzenstärkung unterscheiden, gibt ein eigener Ratgeber.

Mikrobielle Präparate: Bakterien und Pilze an der Wurzel

Mikrobielle Präparate bringen Bodenbakterien oder Pilze in den Wurzelraum. Bestimmte Bodenbakterien und Pilze können Phosphor und Stickstoff besser verfügbar machen oder das Wurzelwachstum anregen. Mykorrhizapilze leben in Symbiose mit ihrer Wirtspflanze: Sie können sie mit Phosphat, Nitrat und Wasser versorgen und erhalten dafür Assimilate, also Stoffe aus der Photosynthese der Pflanze.

Wie gut ein mikrobielles Präparat wirkt, hängt von Boden, Klima, der vorhandenen Mikrobenpopulation und der Produktqualität ab. Zu dieser Gruppe zählen auch Effektive Mikroorganismen, kurz EM. In den untersuchten Gemüsebauversuchen der LWG ließ sich ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachweisen.

Algen- und Pflanzenextrakte

Algen- und Pflanzenextrakte können Pflanzenhormone als biostimulierende Inhaltsstoffe enthalten. Selbst angesetzte Pflanzenjauchen zählen dagegen zu den natürlichen Düngemethoden. Ihr Nährstoffgehalt schwankt mit Pflanzenart, Zustand des Pflanzenmaterials und Erntezeitpunkt. Wie du Jauchen und Komposttee für Gemüse, Obst und Kräuter selbst ansetzt, zeigt ein eigener Ratgeber.

Humin- und Fulvosäuren

Humin- und Fulvosäuren können durch Chelatbildung zur Nährstoffverfügbarkeit beitragen. Huminstoffe können außerdem Nährstoffionen speichern und durch Ionenaustausch wieder abgeben. Gut verrottete organische Substanz kann bei Gehölzen über chelatbildende Verbindungen die Eisenaufnahme verbessern. Wer reife organische Substanz in den Boden bringt, nutzt also einen ähnlichen Weg, auf den auch Huminsäure-Präparate setzen.

Vorteile und Grenzen

Der Vorteil liegt im Ansatz: Pflanzenstärkungsmittel zielen auf die Gesunderhaltung und auf Belastungen, die nicht von Schaderregern ausgehen. Je nach Gruppe können sie an der Zellwand, an der Wurzel oder an der Nährstoffverfügbarkeit ansetzen. In einem Versuch der LWG zeigten einzelne Herbststaudensorten nach EM-Behandlung weniger Mehltau.

Die Grenzen gehören genauso dazu. Die Wirkung hängt unter anderem von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung ab, weshalb eine allgemeine Einsatzempfehlung nicht möglich ist. Was bei einer Sorte auffällt, gilt nicht automatisch für die nächste.

Was Versuche zeigen

Wie verlässlich solche Effekte auftreten, haben Versuche an Gemüse, Stauden und Getreide geprüft:

Versuch Was getestet wurde Ergebnis
Gemüsebauversuche der LWG Effektive Mikroorganismen (EM) Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen
LWG-Versuch mit 106 Herbststaudensorten EM-Behandlungen kein einheitlicher Trend bei Wachstum und Qualität; einzelne Sorten mit weniger Mehltau
Winterweizenversuche der LfL an vier Standorten über zwei Jahre zwei bakterielle Biostimulanzien keine signifikanten Effekte auf Ertrag, Proteingehalt oder Stickstoffertrag
vierjähriger biologischer Feldversuch EM-Zugabe neben Bokashi und Mist kein zusätzlicher Nutzen für Ertrag oder Bodenqualität

Der Weizenversuch betrifft Biostimulanzien, die rechtlich eine eigene Produktgruppe bilden. Im vierjährigen Feldversuch gingen die beobachteten Wirkungen auf das organische Material und die Nährstoffzufuhr aus Bokashi und Mist zurück. Kompost, Grünschnitt und Erntereste versorgen Bodenorganismen ebenso mit organischer Substanz. Bevor du ein mikrobielles Präparat kaufst, lohnt sich also der Blick darauf, was dein Boden an organischem Material schon bekommt.

Mythos-Check

„Was gelistet ist, ist geprüft.” Das stimmt nicht. Die Listung setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus, und die Unbedenklichkeit wird anders als bei Pflanzenschutzmitteln nicht durch entsprechende Studien überprüft. Auch das Wort „natürlich” auf dem Etikett ersetzt diese Prüfung nicht.

Marias Erfahrung

Wenn ich ein neues Mittel ausprobiere, behandle ich nur eine Hälfte der Reihe und lasse die andere unbehandelt. Ins Gartenheft schreibe ich Mittel, Datum, Beet und Wetter. Beide Hälften sehe ich mir am selben Tag an, damit Standort und Witterung für beide gleich sind.

Rechtslage: Mitteilung statt Zulassung

Pflanzenstärkungsmittel brauchen keine Zulassung. Sie müssen aber vor dem Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt werden. Für diese Listung ist kein Wirksamkeitsnachweis nötig. Auch die Unbedenklichkeit wird nicht durch entsprechende Studien überprüft, wie es bei Pflanzenschutzmitteln geschieht.

Gewerblich vermarktete Pflanzenstärkungsmittel brauchen eine deutschsprachige Kennzeichnung. Sie enthält unter anderem die Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, den Verantwortlichen und eine Gebrauchsanleitung. Ähnlich klingende Produkte fallen unter anderes Recht:

Produktgruppe Rechtsrahmen
Pflanzenstärkungsmittel Pflanzenschutzrecht
Bodenhilfsstoffe Düngerecht
Pflanzenhilfsmittel Düngerecht
EU-Pflanzenbiostimulanzien EU-Düngemittelrecht

Für dich heißt das: Die Bezeichnung auf dem Etikett verrät, welche Regeln für das Produkt gelten.

Pflanzenstärkungsmittel oder Pflanzenschutzmittel?

Merkmal Pflanzenstärkungsmittel Pflanzenschutzmittel
Zweck allgemeine Gesunderhaltung, Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen Schutz vor Schaderregern und Schädlingen
Rechtsgebiet Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutzrecht
Weg in den Handel keine Zulassung, Mitteilung an das BVL vor dem Inverkehrbringen Zulassung; im Garten zählt die Zulassung für den Haus- und Kleingarten
Unbedenklichkeit nicht durch entsprechende Studien überprüft durch entsprechende Studien überprüft
Etikett Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, Verantwortlicher, Gebrauchsanleitung Dosierung, Anwendungsbedingungen und Wartezeiten in der Gebrauchsanleitung, Schutzausrüstung laut Etikett

Der Unterschied liegt also nicht im Rechtsgebiet, sondern im Zweck und in der Prüfung vor dem Verkauf. Wie genau die Einordnung zählt, zeigt der Ackerschachtelhalm. Er ist als Grundstoff für bestimmte fungizide Anwendungen mit Vorgaben je Kultur beschrieben. Das dafür vorgesehene abgekochte Präparat darfst du aber nicht mit vergorener Schachtelhalmjauche gleichsetzen.

Achtung

Wird im Garten doch ein Pflanzenschutzmittel nötig, kommt es erst als letztes Mittel infrage und nur mit Zulassung für den Haus- und Kleingarten. Dosierung, Anwendungsbedingungen und Wartezeiten aus der Gebrauchsanleitung hältst du ein, die Schutzausrüstung richtet sich nach dem Etikett. Die Spritzbrühe setzt du frisch an und bewahrst keine Reste auf. Spülwasser aus der Reinigung der Spritze gehört nicht in Toilette, Gully oder Gewässer, und solche Mittel können auch Nützlinge treffen. Spüle das Gerät mehrmals und bringe das Spülwasser nach Gebrauchsanleitung auf der zuvor behandelten Fläche aus, ohne die zulässige Aufwandmenge zu überschreiten.

So prüfst du ein Pflanzenstärkungsmittel vor dem Kauf

Ich gehe bei jedem Mittel dieselben Schritte durch:

  1. Etikett prüfen. Stehen die Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, der Verantwortliche und eine Gebrauchsanleitung auf Deutsch darauf? Fehlt eines davon, bleibt das Mittel bei mir im Regal.
  2. Produktgruppe erkennen. Steht dort Bodenhilfsstoff, Pflanzenhilfsmittel oder EU-Pflanzenbiostimulans, kaufst du ein Produkt aus dem Dünge- beziehungsweise EU-Düngemittelrecht. Das sagt dir, welche Regeln gelten, aber nicht, ob das Produkt wirkt.
  3. Versprechen an der Mittelgruppe messen. Ein Werbeversprechen ist kein Nachweis, denn die Listung verlangt keinen. Ich vergleiche die Aussage mit dem, was die jeweilige Gruppe leisten kann: Zellwand, Wurzel oder Nährstoffverfügbarkeit.
  4. Zum eigenen Garten passen. Bei mikrobiellen Präparaten bestimmen Boden, Klima, vorhandene Mikrobenpopulation und Produktqualität mit, ob sie wirken. Willst du ein Mittel mit einem anderen in einer Spritze kombinieren, gilt: Dass sich beides mischen lässt, belegt weder die Verträglichkeit für die Kultur noch die Wirksamkeit der Mischung.

Für den Bio-Garten

Eine BVL-Listung bestätigt nicht, dass ein Mittel im ökologischen Anbau zulässig ist, das prüfst du für das konkrete Mittel zusätzlich. Ich suche dafür das Handelsprodukt mit Produkt- oder Firmennamen in der Betriebsmittelliste; eine Aufnahme dort belegt aber nicht automatisch eine unabhängig geprüfte Wirksamkeit. Welche Rolle Pflanzenstärkung im Bioanbau spielt und was die Listung verlangt, vertieft ein eigener Ratgeber.

Was vor jedem Mittel kommt: Boden und Düngung

Humus ernährt die Bodenorganismen, deren Tätigkeit Nährstoffe freisetzt und über Regenwurmgänge auch Durchlüftung und Wasserversickerung unterstützt. Eine sehr hohe Stickstoffversorgung kann dagegen Blattläusen günstigere Ernährungsbedingungen bieten, deshalb düngst du nach Bedarf. Wie Humus, Bodenleben und Düngen nach Bedarf zusammenhängen, erklärt der Ratgeber zu Düngen, Boden und Kompost.

Anwendung im Gartenjahr

Wie du ein Mittel einsetzt, steht in der Gebrauchsanleitung auf dem Etikett, denn eine allgemeine Einsatzempfehlung gibt es nicht. Wie du Pflanzenstärkungsmittel im Garten anwendest, zeigt ein eigener Ratgeber. Welches Mittel in welcher Phase des Gartenjahrs passt, vom Frühjahrsstart bis zur Wintervorbereitung, findest du im Jahresüberblick.

Und neue Präparate?

Neben den Pflanzenstärkungsmitteln bilden EU-Pflanzenbiostimulanzien eine eigene Gruppe im EU-Düngemittelrecht, deshalb lohnt bei jedem neuen Präparat zuerst der Blick auf die Bezeichnung. Ob es mehr leistet als ein bekanntes Mittel, zeigen Versuche und deine eigene Vergleichsreihe, nicht das Etikett.

Häufige Fragen

Was sind Pflanzenstärkungsmittel und wie unterscheiden sie sich von Pflanzenschutzmitteln?
Pflanzenstärkungsmittel dienen der allgemeinen Gesunderhaltung von Pflanzen oder ihrem Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen, also vor Belastungen, die nicht von Schaderregern ausgehen. Sie gehören wie Pflanzenschutzmittel zum Pflanzenschutzrecht, brauchen aber keine Zulassung und werden vor dem Inverkehrbringen dem BVL mitgeteilt. Anders als bei Pflanzenschutzmitteln wird ihre Unbedenklichkeit nicht durch entsprechende Studien überprüft.
Wie wirken Pflanzenstärkungsmittel in der Pflanze?
Das hängt von der Mittelgruppe ab. Silikathaltige Mittel können die Zellwände stärken, Algen- und Pflanzenextrakte können Pflanzenhormone als biostimulierende Inhaltsstoffe enthalten. Ob ein Mittel im eigenen Garten wirkt, hängt unter anderem von Kultur, Standort, Witterung, Entwicklungsstadium und Anwendung ab, und die Listung setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus.
Welche Rolle spielen mikrobielle Präparate und Algenextrakte bei der Pflanzenstärkung?
Bestimmte Bodenbakterien und Pilze können Phosphor und Stickstoff besser verfügbar machen oder das Wurzelwachstum anregen. Mykorrhizapilze können ihre Wirtspflanzen mit Phosphat, Nitrat und Wasser versorgen und erhalten dafür Assimilate. Wie gut ein mikrobielles Präparat wirkt, hängt von Boden, Klima, der vorhandenen Mikrobenpopulation und der Produktqualität ab. Algenextrakte können Pflanzenhormone als biostimulierende Inhaltsstoffe enthalten.
Was müssen Pflanzenstärkungsmittel rechtlich erfüllen?
Pflanzenstärkungsmittel brauchen keine Zulassung, müssen aber vor dem Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt werden. Bei gewerblich vermarkteten Mitteln muss die deutschsprachige Kennzeichnung unter anderem die Bezeichnung als Pflanzenstärkungsmittel, den Verantwortlichen und eine Gebrauchsanleitung enthalten. Einen Wirksamkeitsnachweis setzt die Listung nicht voraus. Ob ein Mittel im ökologischen Anbau zulässig ist, bestätigt die BVL-Listung nicht, das wird für das konkrete Mittel zusätzlich geprüft.
Worin unterscheiden sich Pflanzenstärkungsmittel von Düngemitteln?
Dünger liefern Nährstoffe, die Pflanzen über die Wurzeln in mineralisch gelöster Form aufnehmen. Pflanzenstärkungsmittel dienen dagegen der allgemeinen Gesunderhaltung oder dem Schutz vor nichtparasitären Beeinträchtigungen. Auch rechtlich liegen sie auseinander: Pflanzenstärkungsmittel gehören zum Pflanzenschutzrecht, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel zum Düngerecht und EU-Pflanzenbiostimulanzien zum EU-Düngemittelrecht.
Erzielen Pflanzenstärkungsmittel die gleichen Ergebnisse wie Fungizide?
Darauf kannst du nicht bauen. Pflanzenstärkungsmittel dienen der allgemeinen Gesunderhaltung, und ihre Listung setzt keinen Wirksamkeitsnachweis voraus. In einem LWG-Versuch mit 106 Herbststaudensorten zeigten EM-Behandlungen keinen einheitlichen Trend bei Wachstum und Qualität, nur einzelne Sorten wiesen weniger Mehltau auf.
Worin unterscheiden sich Pflanzenstärkungsmittel von der Pflanzenernährung durch Kompost?
Kompost liefert Stickstoff, Phosphat, Kalium und weitere Nährstoffe und fördert das Bodenleben sowie die Bildung stabiler Bodenaggregate. Pflanzenstärkungsmittel dienen dagegen der allgemeinen Gesunderhaltung, und für ihre Listung ist kein Wirksamkeitsnachweis nötig. In einem vierjährigen biologischen Feldversuch brachte eine EM-Zugabe keinen zusätzlichen Nutzen für Ertrag oder Bodenqualität, die beobachteten Wirkungen gingen auf organisches Material und Nährstoffzufuhr aus Bokashi und Mist zurück.
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